Ein befreiender Konzernabschluss nach § 245a HGB setzt einen Einklang mit den EG-Bilanzrichtlinien voraus. Durch die Einführung der Standards SFAS 141 und 142 bei US-GAAP-Abschlüssen wird die planmäßige Abschreibung des Goodwill durch einen so genannten „Impairment-Only Approach“ ersetzt. Diese neue Regelung steht im offensichtlichen Widerspruch zu den EG-Bilanzrichtlinien. Dieser Beitrag soll einen möglichen Lösungsansatz aufzeigen, sodass US-GAAP-Konzernabschlüssen _auch weiterhin die befreiende Wirkung nach § 245a HGB zukommen kann.
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