Rechnungswesen

Der befreiende Konzernabschluss nach § 245a HGB - kein Zugang für US-GAAP-Bilanzierer?

Josef Arminger

Ein befreiender Konzernabschluss nach § 245a HGB setzt einen Einklang mit den EG-Bilanzrichtlinien voraus. Durch die Einführung der Standards SFAS 141 und 142 bei US-GAAP-Abschlüssen wird die planmäßige Abschreibung des Goodwill durch einen so genannten „Impairment-Only Approach“ ersetzt. Diese neue Regelung steht im offensichtlichen Widerspruch zu den EG-Bilanzrichtlinien. Dieser Beitrag soll einen möglichen Lösungsansatz aufzeigen, sodass US-GAAP-Konzernabschlüssen _auch weiterhin die befreiende Wirkung nach § 245a HGB zukommen kann.

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Artikel-Nr.
RWZ 2002/76

20.09.2002
Heft 9/2002
Autor/in
Josef Arminger

Mag. Josef Arminger ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater und Certified Public Accountant (US). Er ist seit 2009 Professor für Internationale Rechnungslegung des Studiengangs Controlling, Rechnungswesen und Finanzmanagement (CRF), Fakultät für Management in Steyr, an der FH Oberösterreich. Davor war er rund 26 Jahre Mitarbeiter der KPMG Gruppe Österreich, zuletzt Senior Manager und Mitarbeiter der Stabstelle für Rechnungslegung (Department of Professional Practice). Er ist Autor von Fachartikeln und Fachvortragender insbesondere auf dem Gebiet der internationalen Rechnungslegung. Darüber hinaus ist er Mitglied der Arbeitsgruppe "Internationale Finanzberichterstattung" des AFRAC.

Publikationen:

Co-Autor in Hassler/Kerschbaumer (Hrsg), Praxisleitfaden zur internationalen Rechnungslegung (IFRS); mehrere Publikationen in Fachzeitschriften.