Revision und Kontrolle

Der Begriff des Unternehmens von öffentlichem Interesse (Public Interest Entity - PIE) und dessen Beaufsichtigung im Sinne des Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetzes

Mag. Günther Schönauer

Im Rahmen der spezifischen Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse, erlassen in der VO (EU) 537/2014 und auf nationaler Ebene konkretisiert ua im Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz (APAG), kommen der Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) wesentliche Kompetenzen in der Aufsicht über abschlussprüfungsrelevante Verpflichtungen von PIEs und deren Abschlussprüfern bzw Prüfungsgesellschaften zu.

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Artikel-Nr.
RWZ 2017/53

10.08.2017
Heft 7-8/2017
Autor/in
Mag. Günther Schönauer ist Gruppenverantwortlicher der Bereiche Recht, Internationales & Qualitätssicherung bei der Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB).