Ersetzt ein Dienstgeber Geldstrafen, die über Dienstnehmer wegen Verstößen aufgrund deren Tätigkeit verhängt wurden, dann ist der Geldstrafenersatz ein steuerpflichtiger Vorteil aus dem Dienstverhältnis.
In den letzten Jahren ist bei Lohnabgabenprüfungen dieser Punkt, der "Geldstrafenersatz", besonders oft im Gütertransport und in der Spedition zum Prüfungsthema geworden.
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