Gesellschafts- und Steuerrecht

Der Einkommensbericht im novellierten Bundes-Gleichbehandlungsgesetz

o. Univ.-Prof. Dr. Christian Nowotny / Matthias Wolfahrt

Am 1. 3. 2011 ist die Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz in Kraft getreten.1) Ziel dieser neuen Regelung ist die nachhaltige Abschaffung diskriminierender Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern auf dem österreichischen Arbeitsmarkt. Eine für die Unternehmenspraxis wichtige Änderung betrifft den Bericht über das Einkommen der in einem Unternehmen ab einer bestimmten Größenordnung beschäftigten Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen. Durch erhöhte Transparenz soll einer "innerbetrieblichen Einkommensdiskriminierung" entgegengewirkt werden.

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Artikel-Nr.
RWZ 2011/75

27.10.2011
Heft 10/2011
Autor/in
Christian Nowotny

em. o. Univ.-Prof. Dr. Christian Nowotny ist Professor am Institut für Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien; Mitglied des Fachsenats für Handelsrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und Mitglied des Prüfungsausschusses der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.