Mit der internationalen Rechnungslegung hat die Bilanzierung zum „Fair Value“ in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Mit dem Fair Value-Bewertungsgesetz hat dieser Begriff mittlerweile auch schon in der österreichischen Rechtsordnung Einzug gefunden.
„Fair Value is the amount for which an asset could be exchanged, (or a liability settled), (or an equity instrument granted could be exchanged) between knowledgeable, willing parties in an arm´s length transaction." Diese oder eine inhaltlich idente Definition findet sich in IAS 2.6, IAS 16.6, IAS 17.4, IAS 18.7, IAS 19.7, IAS 20.3, IAS 21.8, IAS 32.11, IAS 36.6, IAS 38.8, IAS 39.9, IAS 40.5, IAS 41.8 sowie jeweils im Appendix A zu den Standards IFRS 1 bis IFRS 5. Bereits die Häufigkeit dieser Definition zeigt, welche Bedeutung der Fair Value in der internationalen Rechnungslegung gewonnen hat1). Nach den aktuell gültigen IAS sind bereits aktive und passive Finanzinstrumente größtenteils mit dem Fair Value zu bilanzieren, wobei der Begriff Finanzinstrument nicht nur Wertpapiere und Anteile, sondern alle rechtsgeschäftlichen Ansprüche auf Zahlungsmittel, also insbesondere auch Forderungen umfasst. Investment Property ist vorzugsweise mit dem Fair Value anzusetzen, für bestimmtes landwirtschaftliches Vermögen ist dieser Ansatz sogar zwingend vorgesehen. Sachanlagen bzw immaterielle Vermögensgegenstände können erfolgsneutral auf einen höheren Fair Value aufgewertet werden.
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