Die gesondert in Begutachtung verschickten Regelungen zum "Familienbonus Plus" seien in die Regierungsvorlage zum Jahressteuergesetz 2018 integriert worden. Die Autorin stellt die Regelungen dar und geht insb auf die Bestimmungen zur geteilten Inanspruchnahme und zur Inanspruchnahme bei Zustehen des Unterhaltsabsetzbetrags näher ein.
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