Änderungen bei der umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung von Ausfallversicherungen führen zu Nachteilen
Forderungen aus Leistungsbeziehungen führen in der Regel zu umsatzsteuerrechtlichen Konsequenzen, insbesondere wenn es sich um umsatzsteuerpflichtige Umsätze handelt. Der leistende Unternehmer hat bei Sollbesteuerung die Umsatzsteuer für den Monat der Leistungserbringung abzuführen und kann diesen Zeitpunkt durch spätere Rechnungslegung lediglich um einen Monat hinausschieben. Der Vorsteuerabzug des zum Vorsteuerabzug berechtigten Leistungsempfängers hängt grundsätzlich vom Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung ab.
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