Gesellschafts- und Steuerrecht

Der Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA)

Dr. Adebiola Bayer, LL.M. / MR Dr. Heinz Jirousek

Der Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) wurde am 18. 3. 2010 vom US-Kongress mit der Zielsetzung erlassen, die Einhaltung der steuerlichen Verpflichtungen von US-Personen mit Konten im Ausland zu gewährleisten. In seiner ursprünglichen Form sollte FATCA ausschließlich durch bilaterale Vereinbarungen zwischen den betroffenen ausländischen Finanzinstituten und den USA umgesetzt werden, wonach sich die Finanzinstitute zur Übermittlung von Informationen über US-Kontoinhaber an die USA verpflichten. Aufgrund des erheblichen Aufwands für ausländische Finanzinstitute, FATCA ohne weitere Unterstützung umzusetzen, wurde für Staaten nun die Möglichkeit des Abschlusses eines "Model 1"- oder "Model 2"-Abkommens mit den USA vorgesehen, um für ausländische Finanzinstitute die Umsetzung von FATCA zu erleichtern

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Artikel-Nr.
RWZ 2013/32

26.04.2013
Heft 4/2013
Autor/in
Adebiola Bayer

Dr. Adebiola Bayer ist Richterin am Bundesfinanzgericht. Davor war sie in der Abteilung für internationales Steuerrecht des BMF tätig.

Heinz Jirousek

MR i.R. Hon.-Prof. Dr. Heinz Jirousek war langjähriger Leiter der Abteilung für Internationales Steuerrecht im BMF und Senior Researcher am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht an der WU Wien.