Beim Pkw-Sachbezug gerät der Dienstgeber sehr rasch zwischen 2 Fronten: Der Dienstnehmer fordert den Ansatz des halben Sachbezuges und legt hiefür häufig ein fragwürdiges Fahrtenbuch vor, in dem die Privatjahreskilometer am "6.000er Km-Limit kratzen"(zB 5.925 Privatjahreskilometer).
Die GPLA-Prüfer anerkennen dann - idR zu Recht - dieses Fahrtenbuch nicht und der Dienstgeber zahlt die Lohnabgaben nach (und zwar bis zu € 3.000,00 pro Dienstnehmer und Prüfjahr).
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