Die Verwendung der österreichischen UID-Nummer kann zu einem (zusätzlichen) innergemeinschaftlichen Erwerb in Österreich mit Verlust des Vorsteuerabzuges führen.
Die fälschliche Nichtbesteuerung eines innergemeinschaftlichen Erwerbs im EU-Ausland durch österreichische Unternehmer kann auch in Österreich zu unangenehmen Folgen führen, wenn der unternehmerische Erwerber die österreichische UID-Nummer beim steuerfreien Einkauf im EU-Ausland verwendet.
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