Artikelrundschau Februar 2018 - Teil 2 / Einkommensteuer (allgemein)

Der Kirchenbeitrag in der Steuererklärung (Hinterberger, SWK 6/2018, S. 297)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Der Kirchenbeitrag wird ab der Veranlagung 2017 nur dann als Sonderausgabe berücksichtigt, wenn die geleistete Zahlung von der Kirchenbeitragsstelle dem Finanzamt bekannt gegeben wird. Die Kirche melde die Person, für welche die Einzahlung geleistet wurde. Bei einem gemeinsamen Beitragskonto erfolge die Übermittlung der Zahlungen getrennt für jeden Partner. Soll der Kirchenbeitrag abweichend von der Meldung der Kirchenbeitragsstelle als Sonderausgabe verwendet werden, sei die Beilage L 1d zu verwenden.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2018/331

22.05.2018
Heft 8/2018