Die OECD/G20 hat einen umfassenden Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung von Gewinnverkürzungen und Gewinnverlagerungen ("Base Erosion and Profit Shifting", kurz: BEPS) durch international tätige Unternehmen erarbeitet. BEPS Action 7 zielt darauf ab, den DBA-rechtlichen Begriff der "Betriebsstätte" neu zu definieren, um so die "künstliche" Vermeidung der Begründung einer Betriebsstätte und die damit einhergehende Gewinnverlagerung (zB in Niedrigsteuerländer) zu unterbinden. Erreicht werden soll dies durch das Absenken der Betriebsstättenschwelle, wodurch in der Praxis eine vermehrte Begründung von steuerlichen Betriebsstätten erwartet wird. Im Zuge dieses Artikels wird speziell auf jene Maßnahmen der BEPS Action 7 eingegangen, durch die die "künstliche" Vermeidung von Betriebsstätten durch Kommissionärsstrukturen unterbunden werden soll.
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