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Der Kommissionär als "ständiger Vertreter" iSd EStG bzw als Vertreterbetriebsstätte iSd OECD-MA und unter den Gesichtspunkten der BEPS Action 7

Gastbeitrag Mag. Susanne Hochreiter

Die OECD/G20 hat einen umfassenden Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung von Gewinnverkürzungen und Gewinnverlagerungen ("Base Erosion and Profit Shifting", kurz: BEPS) durch international tätige Unternehmen erarbeitet. BEPS Action 7 zielt darauf ab, den DBA-rechtlichen Begriff der "Betriebsstätte" neu zu definieren, um so die "künstliche" Vermeidung der Begründung einer Betriebsstätte und die damit einhergehende Gewinnverlagerung (zB in Niedrigsteuerländer) zu unterbinden. Erreicht werden soll dies durch das Absenken der Betriebsstättenschwelle, wodurch in der Praxis eine vermehrte Begründung von steuerlichen Betriebsstätten erwartet wird. Im Zuge dieses Artikels wird speziell auf jene Maßnahmen der BEPS Action 7 eingegangen, durch die die "künstliche" Vermeidung von Betriebsstätten durch Kommissionärsstrukturen unterbunden werden soll.

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Artikel-Nr.
RWP 2016/29

21.11.2016
Heft 6/2016
Autor/in
Susanne Hochreiter
Mag. Susanne Hochreiter ist als Steuerberaterin bei der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien tätig. Ihre Tätigkeit umfasst die steuerliche Beratung va von Kapitalgesellschaften hinsichtlich nationaler und internationaler Fragestellungen.