Rechnungswesen

Der negative Firmenwert im Jahres- und Konzernabschluss nach UGB

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB / David Roider, MSc (WU)

Das UGB normiert für den Konzernabschluss den passiven Unterschiedsbetrag aus dem Erwerb eines Anteils an einem Tochterunternehmen. Für den Erwerb eines (Teil-)Betriebes entsprechend § 203 Abs 5 UGB fehlt eine gesetzliche Regelung für den Fall eines rechnerisch negativen Firmenwertes. Sowohl für den passiven Unterschiedsbetrag im Konzernabschluss als auch insb für den ungeregelten Fall des negativen Firmenwerts ergeben sich diverse Fragestellungen, sodass insgesamt eine gesetzliche Neuregelung angedacht werden sollte.

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Artikel-Nr.
RWZ 2024/16

27.03.2024
Heft 3/2024
Autor/in
Klaus Hirschler

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.

David Roider

David Roider, MSc (WU) ist als Berufsanwärter bei der Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH sowie als Universitätsassistent (prae-doc) am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen (Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung) an der Wirtschaftsuniversität Wien tätig.