Mit dem Steuerreformgesetz 2015/161 und dem Abgabenänderungsgesetz 20152 wurden die steuerlichen Rahmenbedingungen für Einlagenrückzahlungen innerhalb kurzer Zeit mehrmals wesentlich geändert. Ausgangspunkt war - wie der Bericht der Steuerreformkommission3 zeigt - ua das im Einlagenrückzahlungserlass4 verankerte und in der Verwaltungspraxis großzügig gehandhabte Wahlrecht, allein bei entsprechendem Einlagenstand stets zwischen Einlagenrückzahlung und Gewinnausschüttung wählen zu dürfen. Nach mehreren gesetzlichen Anpassungen, dem Erlass der Innenfinanzierungs-Verordnung und deren Einarbeitung in die Umgründungssteuerrichtlinien5 schließt sich nun der Kreis zurück zum Ausgangspunkt der Diskussionen: Der neue Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass6 stellt die neue Rechtslage ausführlich dar, geht auf die operative Umsetzung ein und behandelt eine Reihe von Sonderfragen.7 Dieser Beitrag soll einen Überblick über die wichtigsten Aussagen des neuen Erlasses geben.
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