Rechnungswesen und Steuern

Der neue "Nullsteuersatz" für die Lieferung von Photovoltaikmodulen

Gastbeitrag: Mag. Peter Mayr

Die umsatzsteuerliche Begünstigung gilt für die Lieferung von Photovoltaikanlagen in den Jahren 2024 und 2025 und führt zu zahlreichen Praxisfragen!

Vor dem Hintergrund der ambitionierten österreichischen und internationalen Energie- und Klimaziele und zur Erreichung des nationalen Ziels einer vollständigen Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern bis zum Jahr 2030 sind aus Sicht des Gesetzgebers auch steuerliche Anreize notwendig und sinnvoll.

Wie in Deutschland wurde nun auch in Österreich ein befristeter Umsatzsteuersatz von 0 % für die Lieferung von Solarmodulen an bestimmte Betreiber von Photovoltaikanlagen eingeführt. Die Begünstigung, bei der es sich im Ergebnis um eine echte Steuerbefreiung handelt, gilt für die Jahre 2024 und 2025 und umfasst auch die Installation solcher Anlagen sowie die mit der Lieferung verbundenen Nebenleistungen.

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Artikel-Nr.
RWP 2024/4

26.02.2024
Heft 1/2024
Autor/in
Peter Mayr

Mag. Peter Mayr ist Prokurist und Steuerberater der KPMG Alpen-Treuhand GmbH, Linz. Er ist für den Bereich Umsatzsteuer verantwortlich und als Leiter des VAT tax teams (KPMG Österreich) mit nationalen und internationalen Umsatzsteuerthemen bestens vertraut. Mitglied der Prüfungskommission für Steuerberater der Kammer der WT, Landesstelle OÖ; Seminarvortragender, Fachautor.