Die umsatzsteuerliche Begünstigung gilt für die Lieferung von Photovoltaikanlagen in den Jahren 2024 und 2025 und führt zu zahlreichen Praxisfragen!
Vor dem Hintergrund der ambitionierten österreichischen und internationalen Energie- und Klimaziele und zur Erreichung des nationalen Ziels einer vollständigen Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern bis zum Jahr 2030 sind aus Sicht des Gesetzgebers auch steuerliche Anreize notwendig und sinnvoll.
Wie in Deutschland wurde nun auch in Österreich ein befristeter Umsatzsteuersatz von 0 % für die Lieferung von Solarmodulen an bestimmte Betreiber von Photovoltaikanlagen eingeführt. Die Begünstigung, bei der es sich im Ergebnis um eine echte Steuerbefreiung handelt, gilt für die Jahre 2024 und 2025 und umfasst auch die Installation solcher Anlagen sowie die mit der Lieferung verbundenen Nebenleistungen.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.