Wie würden Konsumentenschützer bei folgendem Sachverhalt reagieren?
Bei einem bestimmten Pkw-Typ wird ein Konstruktionsfehler im Bremssystem festgestellt. Die Eigentümer dieser Pkw-Typen werden vom Markenhändler, bei dem sie das Fahrzeug kauften, aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstätte zu stellen, damit der konstruktionbedingte Fehler - selbstverständlich kostenfrei − repariert wird. Gleichzeitig wird dem Pkw-Eigentümer mitgeteilt, dass aufgrund der Reparatur einige Neueinstellungen bei der im Pkw installierten Elektronik notwendig sind und dass er diese Mehrkosten verrechnet bekommt.
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