Artikelrundschau September 2020 - Teil 1 / Allgemeines - international, EU-Recht, Auslandsbeziehungen

Der persönliche Anwendungsbereich der strukturierten Gestaltung nach § 14 Abs 5 KStG (Hochhauser, SWI 9/2020, S. 487)

Mag. Franz Proksch / Dr. Erik Tajalli

Mit dem StRefG 2020 wurde eine Sondervorschrift für hybride Gestaltungen im KStG eingeführt. Damit werde ATAD II umgesetzt. Dies beinhaltet eine Regelung für Steuerdiskrepanzen zwischen nicht verbundenen Unternehmen und sieht eine Neutralisierung dieser Steuerdiskrepanz vor. Eine Steuerdiskrepanz liege vor, wenn Aufwendungen in einem Staat ohne korrespondierenden Ertrag im anderen Staat erfasst würden oder dieselben Aufwendungen in mehr als einem Staat abzugsfähig seien. Eine Steuerdiskrepanz zwischen nicht verbundenen Unternehmen könne sich im Rahmen einer strukturierten Gestaltung ergeben.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2020/740

04.11.2020
Heft 21/2020