Rechnungswesen & Steuern

Der Prozesskostenersatz im Umsatzsteuerrecht

Gastbeitrag: Mag. Peter Mayr

Das unternehmerische Risiko eines Wirtschaftsbeteiligten bei zivilrechtlichen Rechtsstreitigkeiten besteht ua darin, dass die vollständig unterlegene Partei ihrem Gegner alle durch die Prozessführung verursachten und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung notwendigen Kosten zu ersetzen hat. Darunter fallen ua die Anwaltskosten, Gerichtsgebühren, Stempelmarken sowie Pfändungs-, Exekutions- und gerichtliche Mahngebühren. Der folgende Beitrag beschäftigt sich damit, welche umsatzsteuerlichen Implikationen sich aus dem Prozesskostenersatz ergeben. Im Detail wird die Frage behandelt, ob der Prozesskostenersatz auch die Umsatzsteuer mit umfasst und welche Vorsteuerabzugsberechtigungen damit einhergehen.

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Artikel-Nr.
RWP 2011/2

18.01.2011
Heft 1/2011
Autor/in
Peter Mayr

Mag. Peter Mayr ist Prokurist und Steuerberater der KPMG Alpen-Treuhand GmbH, Linz. Er ist für den Bereich Umsatzsteuer verantwortlich und als Leiter des VAT tax teams (KPMG Österreich) mit nationalen und internationalen Umsatzsteuerthemen bestens vertraut. Mitglied der Prüfungskommission für Steuerberater der Kammer der WT, Landesstelle OÖ; Seminarvortragender, Fachautor.