Ein Unternehmer (Apotheker) schließt zur Förderung seines Geschäftsbetriebes als Vermieter folgenden Mietvertrag mit einem Arzt ab: Anmietung einer Wohnung um 2.000 S pro Monat; Weitervermietung um 1.000 S pro Monat. Beide Mietverträge werden für zwanzig Jahre abgeschlossen. Eine vorzeitige Kündigung durch den Vermieter ist allerdings insbesondere dann möglich, wenn der Mieter (Arzt) seine Ordination nicht weiterbetreibt.
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