Buchhaltung und Bilanzierung

Der Zeitpunkt von Zuwendungen durch eine Stiftung

Romuald Bertl / Klaus Hirschler

Der Vorstand einer Privatstiftung beschließt eine Zuwendung an den Begünstigten und ersucht ihn deshalb um Bekanntgabe seiner aktuellen Bankverbindung. Der Begünstigte gibt dem Stiftungsvorstand die gewünschten Informationen, bittet jedoch, die Zuwendung nicht 1997, sondern erst Anfang 1998 auszuzahlen.

Die Stiftungsurkunde sieht vor, dass ein Drittel des laufenden Gewinns der Stiftung an die Begünstigten abzuführen ist. Die Verpflichtung zur Abführung entsteht jeweils mit der Feststellung des Jahresabschlusses der Privatstiftung. Der Stiftungsvorstand missachtet allerdings die Vorgabe der Stiftungsurkunde und schüttet die den Begünstigten zustehenden Beträge nicht aus.

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Artikel-Nr.
RWZ 1997, 381

20.12.1997
Heft 12/1997
Autor/in
Klaus Hirschler

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.

Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.