Info aktuell / BGBl

Deregulierungsgesetz 2017: Einführung der E-Gründung ab 2018 und der E-Zustellung ab 2020

Bearbeiterin: Sabine Sadlo

Verwirklichung des "One-Stop-Shop-Prinzips", weniger Bürokratie für Unternehmen und Bürger, vereinfachte Verwaltungsabläufe und mehr elektronische Kommunikation mit den Behörden. Das sind die Eckpunkte des Deregulierungsgesetzes 2017, das am 12. 4. 2017 im BGBl I 2017/40 kundgemacht wurde (zum ME siehe ÖStZ 2016/799). Das umfangreiche Gesetzespaket bringt unter anderem die Möglichkeit, Ein-Personen-Unternehmen mittels Bürgerkarte bzw Handysignatur zu gründen. Außerdem wird ein Rechtsanspruch auf elektronischen Behördenverkehr sowie eine Pflicht für Unternehmen zur Teilnahme an der elektronischen Zustellung verankert. Insgesamt werden mit der Sammelnovelle 25 Gesetze geändert; es umfasst die Bereiche E-Government, Finanzen, Justiz, Familien, Arbeit, Gesundheit und Verkehr.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ÖStZ 2017/295

28.04.2017
Heft 8/2017