Am 8. 11. 2018 habe der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften beschlossen. Das Gesetz enthalte gerade für Unternehmen wichtige Änderungen. Der Bundestag habe die Empfehlungen seines Finanzausschusses übernommen. Weitere Änderungen fänden sich im Gesetzesbeschluss des Bundestags Im Beitrag werden wichtige Regelungen für Unternehmen dargestellt, die Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf der Bundesregierung darstellen.
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