Aktuelles

Deutschland - Verschärfung der Beleg- und Buchnachweispflichten bei der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen

Neue gesetzliche Anforderungen aufgrund BFH-Entscheidung

Beförderungen und Versendungen von Waren in einen anderen EU-Mitgliedstaat von Unternehmer zu Unternehmer können nur dann umsatzsteuerfrei erfolgen, wenn der Buch- und Belegnachweis richtig geführt wird. Mit 1. 7. 2012 verschärft Deutschland den Belegnachweis für innergemeinschaftliche Lieferungen aus Deutschland. Der Lieferant hat sowohl im Beförderungs- als auch im Versendungsfall zwingend eine sog Gelangensbestätigung des Abholers vorzulegen.

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Artikel-Nr.
RWP 2012/8

16.03.2012
Heft 2/2012