Neue gesetzliche Anforderungen aufgrund BFH-Entscheidung
Beförderungen und Versendungen von Waren in einen anderen EU-Mitgliedstaat von Unternehmer zu Unternehmer können nur dann umsatzsteuerfrei erfolgen, wenn der Buch- und Belegnachweis richtig geführt wird. Mit 1. 7. 2012 verschärft Deutschland den Belegnachweis für innergemeinschaftliche Lieferungen aus Deutschland. Der Lieferant hat sowohl im Beförderungs- als auch im Versendungsfall zwingend eine sog Gelangensbestätigung des Abholers vorzulegen.
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