Rechnungswesen

Die Änderung der Größenklasse bei der Aufgabe eines (Teil-)Betriebs

Kerstin Koch, MSc / Dr. Karl Stückler, LLB, BSc

Mit dem RÄG 20141 wurden die Regelungen zu den Größenklassen in § 221 UGB novelliert. Der Betrachtungszeitraum hinsichtlich des Eintritts der Rechtsfolgen einer Größenänderung wurde angepasst. Dieser wurde durch § 221 Abs 4 S 2 UGB insb für Größenänderungen bei Umgründungen und bei der Aufgabe von Betrieben oder Teilbetrieben konkretisiert. In der Praxis existieren immer noch Zweifelsfragen im Zusammenhang mit dem Größenklassenwechsel nach der Aufgabe von Betrieben oder Teilbetrieben.

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Artikel-Nr.
RWZ 2022/52

03.11.2022
Heft 10/2022
Autor/in
Kerstin Koch

Kerstin Koch, MSc (geb Brandstetter) ist als Universitätsassistentin an der Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung des Instituts für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen der WU Wien sowie als Managerin bei der BDO Austria GmbH in Wien tätig.

Karl Stückler

Dr. Karl Stückler, LLB, BSc ist Director bei der BDO Austria GmbH in Wien und Lehrbeauftragter an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt.