Rechnungswesen

Die Aktivierung von in Bau befindlichen Anlagen

ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Gudrun Fritz-Schmied

Nach dem Bilanzgliederungsschema des § 224 Abs 2 A II Z 4 UGB werden Anlagen in Bau gemeinsam mit den auf Sachanlagen geleisteten Anzahlungen1 in einer eigenen Bilanzpost ausgewiesen. Die Position "Anlagen in Bau" zeigt, dass der Herstellungsprozess einer Sachanlage am Bilanzstichtag noch nicht abgeschlossen ist bzw diese noch keinen betriebsbereiten Status aufweist. Indem eine Aktivierung grundsätzlich am Vorliegen eines Vermögensgegenstands anknüpft, stellt sich die Frage, inwieweit auch die in Bau befindlichen Anlagen den hierzu vorhandenen Merkmalen entsprechen müssen. Die Präzisierung des Aktivierungszeitpunkts erweckt insb dann Interesse, wenn der Herstellungsprozess am Bilanzstichtag einen noch immateriellen Status aufweist.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RWZ 2015/5

30.01.2015
Heft 1/2015
Autor/in
Gudrun Fritz-Schmied

Dr. Gudrun Fritz-Schmied ist ao. Universitätsprofessorin an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, Institut für Finanzmanagement, Abteilung Finance und Accounting; sie ist Lektorin an der Paris-Lodron-Universität Salzburg, Mitglied des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und der Forschungsgruppe anwendungsorientierte Steuerlehre (FAST).