Artikelrundschau Dezember 2017 - Teil 1 / Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Kammerumlage

Die Anschrift als Rechnungsmerkmal (Kühbacher, SWK 34/2017, S. 1451)

Bearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Rechnungsmerkmale wie die Anschrift des leistenden Unternehmers sollten der Finanzverwaltung dahin gehend eine Kontrolle erlauben, ob die geschuldete Steuer entrichtet worden ist bzw ob ein Vorsteuerabzugsrecht besteht. Vor diesem Hintergrund sei es nicht zulässig, das Recht auf Vorsteuerabzug bloß deshalb zu verweigern, weil der leistende Unternehmer unter der Rechnungsanschrift keinerlei wirtschaftliche Tätigkeit entfalte.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2018/122

28.02.2018
Heft 3/2018