Gesellschafts- und Steuerrecht

Die Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung gemäß § 10a KStG bei Privatstiftungen

Dr. Michael Schilcher / Dr. Elisabeth Titz

zuvor abrufbar unter: RWZ_digitalOnly 2021/29

Die mit dem JStG 20181 in § 10a KStG umgesetzte Hinzurechnungsbesteuerung kommt grundsätzlich auch bei Privatstiftungen zur Anwendung. Für eigennützige Privatstiftungen sind jedoch die besonderen Besteuerungsvorschriften des § 13 KStG zu beachten. Hinsichtlich der Besteuerung von ausländischen Beteiligungserträgen und Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen an ausländischen Körperschaften unterscheiden sich Privatstiftungen von unbeschränkt steuerpflichtigen § 7 Abs 3 KStG-Körperschaften im Hinblick auf die - für Zwecke der Hinzurechnungsbesteuerung relevante - Reichweite in der Anwendung von § 10 KStG. Bei der Beurteilung des Vorliegens von Passiveinkünften (§ 10a Abs 2 KStG), einer Niedrigbesteuerung (§ 10a Abs 3 KStG) sowie bei der Ermittlung des Hinzurechnungsbetrages (§ 10a Abs 5 KStG) ist folglich das Zusammenspiel von § 10a KStG sowie der dazu ergangenen Verordnung mit der Sondervorschrift des § 13 Abs 2 KStG zu beachten. Der vorliegende Beitrag beleuchtet dieses Zusammenspiel näher und bietet einen systematischen Überblick zur Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung bei Privatstiftungen.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RWZ 2021/5

29.01.2021
Heft 1/2021
Autor/in
Michael Schilcher

Dr. Michael Schilcher ist Fachexperte für Stiftungsbesteuerung und internationale Konzernbesteuerung in der Sektion für Steuerpolitik und Steuerrecht im Bundesministerium für Finanzen sowie externer Lektor an der Wirtschaftsuniversität Wien. Zuvor war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht an der WU Wien, als Steuerberater in einer international tätigen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und als stellvertretender Leiter der Abteilung Einkommen- und Körperschaftsteuer im Bundesministerium für Finanzen tätig.

Elisabeth Titz

Dr. Elisabeth Titz ist stellvertretende Leiterin der Abteilung für Einkommen- und Körperschaftsteuer im Bundesministerium für Finanzen, Fachautorin, Vortragende sowie externe Lektorin an der WU Wien. Zuvor war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht der WU Wien.