Auf diese höchstgerichtliche Klärung hat die Praxis lange gewartet. Endlich hat der Oberste Gerichtshof die folgende wichtige Grundsatzfrage erstmals beantwortet: Wie sind Sonderzahlungen bei unterjährigen Arbeitszeitänderungen zu berechnen, wenn der Kollektivvertrag für diesen Fall keine ausdrückliche Regelung enthält?
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