Gesellschafts- und Steuerrecht

Die Bedeutung des Umwandlungsstichtags für grenzüberschreitende Umwandlungen nach dem EU-UmgrG

Dr. Gabriel Ebner / Mag. Dr. Tobias Hayden, LL.M., LL.B., B.Sc.

Das EU-UmgrG sieht das Erfordernis einer "Schlussbilanz" und die Angabe eines "Umwandlungsstichtags" ausdrücklich vor.1 Dieser Umwandlungsstichtag hat in der Vergangenheit zu liegen.2 Die grenzüberschreitende Umwandlung erfolgt definitionsgemäß identitätswahrend,3 es gibt insofern kein Ende oder keinen "Schluss" der Gesellschaft.4 Ein Umwandlungsstichtag ist im österreichischen Recht nichts Unbekanntes, schließlich ist auch bei der innerstaatlichen Umwandlung5 eine "Bilanz"6 zu erstellen. Einerseits ist fraglich, welche Bedeutung der Schlussbilanz bei der grenzüberschreitenden Umwandlung angesichts der Strukturelemente eines solchen Vorgangs (insb der Identitätswahrung) zukommt. Andererseits wird es künftig praktische Lösungen für den fehlenden Gleichlauf zum Recht anderer Mitgliedstaaten brauchen, da die "Schlussbilanz" fremden Rechts7 im Zuge der Hereinumwandlung der Anmeldung in Österreich beizufügen ist,8 einzelne Mitgliedstaaten9 aber keine Umwandlungsbilanz auf einen in der Vergangenheit liegenden Stichtag kennen.

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Artikel-Nr.
RWZ 2024/25

31.05.2024
Heft 5/2024
Autor/in
Gabriel Ebner

Dr. Gabriel Ebner ist Rechtsanwalt in der Praxisgruppe Corporate/M&A bei der Schönherr Rechtsanwälte GmbH und war davor Universitätsassistent am Institut für Unternehmensrecht der Johannes Kepler Universität Linz.

Tobias Hayden

StB, RA Mag. Dr. Tobias Hayden, LL.M., LL.B., BSc, ist Rechtsanwalt bei Schönherr Rechtsanwälte GmbH und auf die Bereiche Steuer- und Bilanzrecht spezialisiert. Zudem arbeitet er als Steuerberater in einer international tätigen Steuerberatungskanzlei.