Rechnungswesen

Die Behandlung der Zwischenkörperschaftsteuer gemäß § 22 Abs. 3 KStG im Jahresabschluss von Privatstiftungen

Regina Reiter

Der Fachsenat für Handelsrecht und Revision hat am 10. Dezember 2003 die endgültige Stellungnahme zur Behandlung der Zwischenkörperschaftsteuer gemäß § 22 Abs. 3 KStG im Jahresabschluss von Privatstiftungen beschlossen (Fachgutachten KFS/RL 18.

Diese Stellungnahme beinhaltet als zentrale Punkte:

Die Zwischenkörperschaftsteuer führt nie zu einem Steueraufwand der Stiftung, obwohl diese nach dem Gesetz Schuldnerin der Steuer ist.

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Artikel-Nr.
RWZ 2004/45

24.06.2004
Heft 6/2004
Autor/in
Regina Reiter

Mag. Regina Reiter ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, CPA, sowie Mitglied des Vorstands mehrerer Privatstiftungen.