Der Fachsenat für Handelsrecht und Revision hat am 10. Dezember 2003 die endgültige Stellungnahme zur Behandlung der Zwischenkörperschaftsteuer gemäß § 22 Abs. 3 KStG im Jahresabschluss von Privatstiftungen beschlossen (Fachgutachten KFS/RL 18.
Diese Stellungnahme beinhaltet als zentrale Punkte:
Die Zwischenkörperschaftsteuer führt nie zu einem Steueraufwand der Stiftung, obwohl diese nach dem Gesetz Schuldnerin der Steuer ist.Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
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