Entgeltsänderungen sind im Bereich der Umsatzsteuer auch gegenüber der Finanzverwaltung zu melden. Im Einzelfall ergeben sich in diesem Zusammenhang auch Rechnungskorrekturen.
Entgeltsänderungen für Lieferungen und sonstige Leistungen können vielerlei Ursachen haben. Die klassischen Fälle für eine solche Änderung der Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer sind:
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