Artikelrundschau August 2018 - Teil 1 / (Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Insolvenzrecht

Die Bescheidberichtigung - kein Mittel für alle Fälle (Schuster, SWK 23-24/2018, S. 1001)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Das BFG habe kürzlich entschieden, dass bei behördlicher Nachlässigkeit eine Bescheidberichtigung gem § 293b BAO nicht offenstehe, weil der rechtswidrige Bescheid gerade nicht auf eine offensichtliche Unrichtigkeit in der Abgabenerklärung zurückzuführen war. Die Bescheidberichtigung sei kein Eventualinstrument, welches beliebig eingesetzt werden könne.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2018/750

15.10.2018
Heft 19/2018