Als Folge der Novellierung des EnAbgVergG im BBG 2011 sollten nicht nur "Dienstleistungsbetriebe" die gänzliche Streichung der ENAV, sondern auch Produktionsbetriebe entsprechende Einbu-
ßen durch die neue Berechnungsweise des Vergütungsbetrags hinnehmen. Die Entscheidung des BFG eröffne iVm dem Urteil des EuGH in der Rs Dilly’s Wellnesshotel GmbH allen Betrieben eine möglicherweise höhere Vergütung.
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