Eine Leasinggesellschaft vermietet einem Unternehmen ab 1. 1. 1997 über einen (unkündbaren) Zeitraum von drei Jahren eine Maschine, wofür sie jährlich im nachhinein 1.000 erhält. Zur Finanzierung dieses Leasingvertrages tritt sie ihre Leasingforderung unmittelbar nach Vertragsabschluss an eine Bank ab, die für die Leasingraten von insgesamt 3.000 unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 7 % einen Betrag von 2.624 bezahlt. Die Leasinggesellschaft haftet der Bank gegenüber nicht für die Einbringlichkeit der Forderung, sondern nur für den rechtlichen Bestand der Forderung.
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