Gesellschafts- und Steuerrecht / Bilanzsteuerrecht

Die bilanzielle Behandlung der Implementierung von ERP-Software

Romuald Bertl / Klaus Hirschler

ERP-Software stellt eine besondere Form von Individualsoftware dar. Fraglich ist deren bilanzielle Behandlung beim Verwender eines derartigen Software-Systems.

Ein Unternehmen lässt sich ein Software-System installieren, mit dem die im Unternehmen ablaufenden Prozesse begleitet werden (sog. ERP-Software - Enterprise Resource Planning Software). Fraglich ist, ob die mit dieser Software-Implementierung verbundenen Kosten als Anschaffungskosten aktiviert werden können oder als Herstellungskosten für immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens zu werten sind.

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Artikel-Nr.
RWZ 2003/79

20.10.2003
Heft 10/2003
Autor/in
Klaus Hirschler

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.

Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.