ERP-Software stellt eine besondere Form von Individualsoftware dar. Fraglich ist deren bilanzielle Behandlung beim Verwender eines derartigen Software-Systems.
Ein Unternehmen lässt sich ein Software-System installieren, mit dem die im Unternehmen ablaufenden Prozesse begleitet werden (sog. ERP-Software - Enterprise Resource Planning Software). Fraglich ist, ob die mit dieser Software-Implementierung verbundenen Kosten als Anschaffungskosten aktiviert werden können oder als Herstellungskosten für immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens zu werten sind.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.