Steuerrechtlich sind die Voraussetzungen für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter in § 13 EStG geregelt, handelsrechtlich besteht Einigkeit über die Möglichkeit der Sofortabschreibung; der Beitrag untersucht die Grenzen der Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter.
Unternehmer U erwirbt für sein Unternehmen zahlreiche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis zu 400 € netto. Fraglich ist, unter welchen Voraussetzungen diese Vermögensgegenstände handelsrechtlich sofort als Aufwand abgeschrieben werden können.
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