Gesellschafts- und Steuerrecht / Bilanzsteuerrecht - Frage und Antwort

Die bilanzielle Behandlung geringwertiger Vermögensgegenstände

Romuald Bertl / Klaus Hirschler

Steuerrechtlich sind die Voraussetzungen für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter in § 13 EStG geregelt, handelsrechtlich besteht Einigkeit über die Möglichkeit der Sofortabschreibung; der Beitrag untersucht die Grenzen der Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter.

Unternehmer U erwirbt für sein Unternehmen zahlreiche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis zu 400 € netto. Fraglich ist, unter welchen Voraussetzungen diese Vermögensgegenstände handelsrechtlich sofort als Aufwand abgeschrieben werden können.

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Artikel-Nr.
RWZ 2003/88

20.11.2003
Heft 11/2003
Autor/in
Klaus Hirschler

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.

Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.