Rechnungswesen

Die Bilanzierung des IFB nach UGB und IFRS

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler

Der folgende Beitrag behandelt die Frage der Abbildung des Investitionsfreibetrags nach § 11 EStG 1988 im Jahresabschluss nach UGB und IFRS.

Mit 1. 1. 2023 tritt der mit dem ÖkoSozStG 2022 (Teil 1) in § 11 EStG 1988 reaktivierte Investitionsfreibetrag (IFB)1 in Kraft. Für Anschaffungen und Herstellungen von abnutzbarem Anlagevermögen kann zusätzlich zur laufenden Abschreibung im Jahr der Anschaffung bzw Herstellung von den steuerlichen Anschaffungs- bzw Herstellungskosten eine zusätzliche Betriebsausgabe iHv 10 % bzw bei Investitionen in Wirtschaftsgüter mit ökologischem Schwerpunkt von 15 % geltend gemacht werden.2 Der IFB stellt eine typische Investitionsbegünstigung derart dar, dass von den steuerlichen Anschaffungs- bzw Herstellungskosten ein bestimmter Teil (10 % bzw 15 %) die Ertragsteuerbemessungsgrundlage mindert und damit das Investieren in bestimmte steuerliche Wirtschaftsgüter durch Steuerersparnis belohnt. Damit die Steuerersparnis endgültig wirksam ist, gilt es die vierjährige Behaltefrist des § 11 Abs 5 EStG 1988 zu beachten.

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Artikel-Nr.
RWZ 2022/51

03.11.2022
Heft 10/2022
Autor/in
Klaus Hirschler

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB, ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.