Gesellschafts- und Steuerrecht

Die BMF-Info zur Anwendung des EU-Meldepflichtgesetzes

Mag. Dr. Lisa Aumayr / Michael Reither, BA MA

Das EU-Meldepflichtgesetz (EU-MPfG) stellt die nationale Umsetzung der 5. Erweiterung der EU-Amtshilferichtlinie (DAC6) dar1 und ist mit 1. 7. 2020 in Kraft getreten. Das österreichische BMF hat mit Erlass vom 21. 10. 20202 nun erstmals ein Informationsschreiben zur Anwendung des EU-MPfG3 veröffentlicht, welches auf eine Vielzahl der - auch literarisch diskutierten4 - praxisrelevanten Fragestellungen im Zusammenhang mit der Meldepflicht eingeht und daher auch vonseiten der beratenden Berufe bereits lange erwartet wurde. Im folgenden Beitrag soll nun auf einige wesentliche Punkte der BMF-Info zur Anwendung des EU-MPfG eingegangen werden. Vor dem Hintergrund der verpflichtenden Erstmeldung bis 31. 10. 2020 stellt das Infoschreiben eine wesentliche Richtschnur für die zur Meldung verpflichteten Personen dar.

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Artikel-Nr.
RWZ 2020/61

30.11.2020
Heft 11/2020
Autor/in
Lisa Aumayr

Mag. Dr. Lisa Aumayr-Schlaffer ist stellvertretende Leiterin der Abteilung für Immobilien- und Kraftfahrzeugbesteuerung, Gebühren und Bewertung im Bundesministerium für Finanzen und zudem als Fachautorin tätig. Zuvor war sie mehrere Jahre in der Abteilung für Einkommen- und Körperschaftsteuer im Bundesministerium für Finanzen und als Universitätsassistentin am Institut für Finanzrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien tätig. Ihre fachlichen Schwerpunkte liegen im Einkommensteuerrecht, insbesondere in den Bereichen Vermietung und Verpachtung, Grundstücksveräußerungen, Liebhaberei, und im Unionsrecht.

Michael Reither

Michael Reither, BA, BA, MA ist Mitarbeiter in der Abteilung für Internationales Steuerrecht im BMF. Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die internationale Amtshilfe; langjährige Erfahrung als Delegierter bei OECD-Arbeitsgruppen.