Bilanzstrafrecht

Die Business Judgment Rule bei der Aufstellung der Bilanz

Univ.-Prof. Dr. Susanne Kalss / Georg Durstberger, LL.M. (WU)

Mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 2015 wurden die zentralen Normen der Organverantwortung (§ 84 AktG und § 25 GmbHG) um das bereits bisher anerkannte unternehmerische Ermessen (Business Judgment Rule) ergänzt. Der Beitrag geht der Frage nach, ob sich dadurch der durch Lehre und Rechtsprechung erarbeitete Rahmen geändert hat. Genauer wird das unternehmerische Ermessen von Geschäftsleitern bei Aufstellung des Jahresabschlusses ausgelotet. Geschäftsleitern steht bei der Frage, ob ein Jahresabschluss aufzustellen ist, kein unternehmerisches Ermessen zu; sehr wohl aber bei der Erstellung des Jahresabschlusses im Einzelnen.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RWZ 2016/13

26.02.2016
Heft 2/2016
Autor/in
Susanne Kalss

Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Susanne Kalss, LL.M. (Florenz) ist Vorständin des Instituts für Unternehmensrecht an der WU Wien.

Georg Durstberger

RA Dr. Georg Durstberger ist Rechtsanwalt bei DORDA Rechtsanwälte GmbH. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Gesellschaftsrecht, insb in den Bereichen Corporate Governance und Start-up-Beratung (inkl Transaktionen). Er war Universitätsassistent an der WU Wien und ist Vortragender und Autor diverser Fachpublikationen.