Das EuG habe in zwei Urteilen den in D viel kritisierten Beschluss der Kommission bestätigt, dass die dt Sanierungsklausel eine verbotene staatliche Beihilfe sei. Die Autoren beleuchten die Urteile näher und stellen fest, dass viele zentrale Fragen, insb die Schwierigkeit, staatliche Beihilfen von allgemeinen Maßnahmen abzugrenzen, ungeklärt seien.
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