Aktuelles

Die Eckpunkte aus dem neuen "Mindestbesteuerungsgesetz"

WP / StB Mag. Bernhard Winter / StB Mag. (FH) Michael Kern, LL.M. / StB Mariola Furtak, MSc. / StB Qian Qian Yang, MSc.

Der Entwurf des Gesetzes zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen (MinBestG)1wurde am 3. 10. 2023 zur Begutachtung vorgelegt. Mit diesem Bundesgesetz soll die Richtlinie (EU) 2022/25232 zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union in österreichisches Recht umgesetzt werden. Die globale Mindestbesteuerung zielt darauf ab, dass multinationale Unternehmensgruppen mit Konzernumsätzen von mindestens EUR 750 Mio weltweit einer effektiven Steuerbelastung von mindestens 15 % unterworfen werden. Dadurch sollen weltweit gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen und Steuerfairness geschaffen werden. Dieser Beitrag informiert Sie über die wichtigsten Eckpunkte mit dem Fokus auf den Anwendungsbereich, die Erhebungsformen sowie die Berechnung der Mindeststeuer.

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Artikel-Nr.
RWP 2023/25

21.11.2023
Heft 6/2023
Autor/in
Bernhard Winter

Mag. Bernhard Winter ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Eigentümer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien. Seine Beratungsschwerpunkte sind österreichische und internationale Rechnungslegung sowie Unternehmenssteuern.

Michael Kern

Mag. (FH) Michael Kern, LL.M. ist Steuerberater und Geschäftsführer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH mit den Beratungsschwerpunkten Konzern­rechnungslegung, Unternehmensbesteuerung sowie internationales Steuerrecht.

Mariola Furtak

Mariola Günther (vorm. Furtak), MSc. ist als Steuerberaterin in der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH mit den Beratungsschwerpunkten Rechnungslegung, Unternehmensbesteuerung und internationales Steuerrecht tätig.

Qian Qian Yang

StB Qian Qian Yang, MSc. ist als Steuerberaterin im Bereich Advisory-Tax der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien tätig. Zu ihren Beratungsschwerpunkten zählen neben der Rechnungslegung nach UGB und IFRS und der steuerlichen Beratung von Kapital- und Personengesellschaften insbesondere die Beratung und Prüfung von gemeinnützigen Organisationen.