In der Novemberausgabe der Serie „Business Reporting“ der RWZ wurde die Berechnung der Eigenkapitalquote auf Basis eines handelsrechtlichen Einzelabschlusses dargestellt. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit der Berechnung auf Basis eines IFRS-Konzernabschlusses.
1. Einleitung
Die Eigenkapitalquote, deren Ziel in der Analyse der Kapitalstruktur eines Unternehmens bzw Konzerns liegt, um so Informationen über die Quellen und die Zusammensetzung des zur Verfügung gestellten Kapitals zu erhalten, ist auch im Rahmen der Analyse eines IFRS-Konzernabschlusses definiert als Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital. Sonderfragen ergeben sich hierbei insbesondere hinsichtlich etwaig vorzunehmender Anpassungen bzw Umgliederungen der Aktiva und Passiva (Bereinigungen). Die nach Ansicht der Autoren erforderlichen Schritte sollen im Folgenden erörtert werden.
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