Eine theoretische und empirische Analyse der Eignung eines befreienden IFRS-Einzelabschlusses als Ausschüttungsbemessungsgrundlage unter gleichzeitiger Wahrung des (österreichischen) Gläubigerschutzprinzips*
Im Jahr 2002, vor ungefähr 20 Jahren, trat die IAS-VO1 in Kraft. Die hiermit einhergehende Umsetzung des seitens der EU-Kommission ausgearbeiteten Aktionsplans zur Harmonisierung der Rechnungslegung wurde als notwendiger Beitrag zur allgemeinen Verbesserung der Funktionsweise des freien Kapitalverkehrs innerhalb des Binnenmarkts angesehen. Diesem Ziel und der verfolgten Zweckerreichung einer effizienten und kostengünstigen Funktionsweise des Kapitalmarkts entsprechend, wurden kapitalmarktorientierte Unternehmen dazu verpflichtet, bei der Aufstellung ihrer Konzernabschlüsse "ein einheitliches Regelwerk internationaler Rechnungslegungsstandards von hoher Qualität anzuwenden".
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