Rechnungswesen

Die Eignung der IFRS als Ausschüttungsbemessungsgrundlage

Dr. Boris Kasapovic, MSc. (WU)

Eine theoretische und empirische Analyse der Eignung eines befreienden IFRS-Einzelabschlusses als Ausschüttungsbemessungsgrundlage unter gleichzeitiger Wahrung des (österreichischen) Gläubigerschutzprinzips*

Im Jahr 2002, vor ungefähr 20 Jahren, trat die IAS-VO1 in Kraft. Die hiermit einhergehende Umsetzung des seitens der EU-Kommission ausgearbeiteten Aktionsplans zur Harmonisierung der Rechnungslegung wurde als notwendiger Beitrag zur allgemeinen Verbesserung der Funktionsweise des freien Kapitalverkehrs innerhalb des Binnenmarkts angesehen. Diesem Ziel und der verfolgten Zweckerreichung einer effizienten und kostengünstigen Funktionsweise des Kapitalmarkts entsprechend, wurden kapitalmarktorientierte Unternehmen dazu verpflichtet, bei der Aufstellung ihrer Konzernabschlüsse "ein einheitliches Regelwerk internationaler Rechnungslegungsstandards von hoher Qualität anzuwenden".

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Artikel-Nr.
RwSt 2022/6

07.10.2022
Heft 3/2022
Autor/in
Boris Kasapovic

Dr. Boris Kasapovic, MSc. (WU) BA ist Mitglied der österreichischen Prüfstelle für Rechnungslegung (OePR) und war in der Fachabteilung für nationale und internationale Rechnungslegungsberatung (UBG/IFRS) bei EY Österreich angestellt. Zuvor Universitätsassistent an der Abteilung für Unternehmensrechnung und Revision des Instituts für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen der WU Wien sowie wissenschaftlicher Mitarbeiter des AFRAC. Er ist externer Lektor an der WU Wien sowie Autor von Fachbeiträgen im Bereich der internationalen und nationalen Rechnungslegung.