Der Einsatz von hauptberuflichen Inspektoren anstelle von Abschlussprüfern war in den Mitgliedstaaten der EU in den letzten Jahren ein intensiv diskutiertes und von den kleineren Staaten auch heftig bekämpftes Thema. Mit der Empfehlung der Kommission vom 6. 5. 2008 zur externen Qualitätssicherung bei Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften, die Jahres- und Konzernabschlüsse von Unternehmen von öffentlichem Interesse prüfen, wurde nunmehr der erste Schritt zur Einführung des Inspektorensystems in allen Mitgliedstaaten gesetzt.
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