Die aktuelle Judikatur zur Übertragung von Firmenwerten bzw Kundenstöcken stellt die derzeitige Ansicht der österreichischen Finanzverwaltung in Frage.
Im Wirtschaftsleben kommt es immer wieder vor, dass es zu Übertragungen von immateriellen Wirtschaftsgütern, wie zB eines Firmenwertes oder eines Kundenstocks, kommt. Wird ein Unternehmen oder ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb im Ganzen veräußert (Geschäftsveräußerung) und erfolgt dies in Form eines "asset deals", ist umsatzsteuerlich nach § 4 Abs 7 UStG in Österreich von einem steuerbaren Umsatz auszugehen. In Gegensatz zu anderen Mitgliedstaaten stellt sich somit auch in dieser Konstellation bei mitübertragenen Kundenstöcken bzw Kundenwerten die Frage der umsatzsteuerlichen Behandlung.
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