In RWZ 2008/61 wurden die Ergebnisse einer ersten Bestandsaufnahme hinsichtlich der Umsetzung der Erklärung der gesetzlichen Vertreter veröffentlicht. Hierbei wurden die Unternehmen, welche im Untersuchungszeitraum 30. 6. 2007 bis 31. 12. 2007 am prime market notierten, einbezogen. Die Autoren (Mag. Elisabeth Rebhan und Univ.-Prof. Dr. Roman Rohatschek) gaben im Rahmen der Diskussion der Ergebnisse der ersten Bestandsaufnahme an, dass die teils mangelhafte Umsetzung mithilfe der Stellungnahme des AFRAC (s 3. Gliederungspunkt) verbessert werden könnte. Diese Behauptung soll durch die vorliegende Folgeuntersuchung durch einen Vergleich mit der ersten Bestandsaufnahme verifiziert bzw falsifiziert werden.
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