Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit den wesentlichen Fragen zur unternehmensrechtlichen Behandlung der COVID-19-Zuschüsse, die im Rahmen der Erst- und Folgebewertung auftreten können, wobei der Fokus auf dem Umgang mit einer (drohenden) Rückzahlungsverpflichtung liegt.
Hinsichtlich der unternehmensrechtlichen Behandlung von Zuschüssen wurde in der Praxis bislang die AFRAC-Stellungnahme 6 zur Bilanzierung von Zuschüssen bei Betrieben und sonstigen ausgegliederten Rechtsträgern im öffentlichen Sektor herangezogen. Diese Stellungnahme ist gem Rz 12 auch für rechnungslegungspflichtige Einrichtungen, welche nicht Betriebe oder sonstige ausgegliederte Rechtsträger im öffentlichen Sektor sind, anwendbar, sofern entsprechende Sachverhalte vorliegen. Im Zusammenhang mit den von der Bundesregierung geschaffenen COVID-19-Zuschüssen sind in der Praxis zahlreiche Fragestellungen zum Ansatz, zur Erst- und Folgebewertung sowie zur Darstellung aufgetreten. Diese wurden im Dezember 2020 im Rahmen einer Erweiterung der COVID-19-Fachinformation des AFRAC zu den Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) auf die Unternehmensberichterstattung aufgenommen und im März 2021 um weitere Detailfragen ergänzt. Nachfolgend soll ein Überblick über ausgewählte COVID-19-Zuschüsse, deren Ansatz, Bewertung und Darstellung gegeben werden, wobei insbesondere auf die bilanzielle Abbildung einer (drohenden) Rückzahlungsverpflichtung eingegangen werden soll. Die theoretischen Ausführungen werden anhand zweier Beispiele (COVID-19-Investitionsprämie und FKZ 800.000) konkretisiert.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.