Fälle aus der Praxis

Die Erst- und Folgebewertung von COVID-19-Zuschüssen

Gastbeitrag: Marie-Christin Inzinger, MSc (WU) / StB Dr. Karl Stückler, LLB BSc / Maria Sumerauer, MSc (WU) / StB Sabine Weintögl, MSc (WU)

Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit den wesentlichen Fragen zur unternehmensrechtlichen Behandlung der COVID-19-Zuschüsse, die im Rahmen der Erst- und Folgebewertung auftreten können, wobei der Fokus auf dem Umgang mit einer (drohenden) Rückzahlungsverpflichtung liegt.

Hinsichtlich der unternehmensrechtlichen Behandlung von Zuschüssen wurde in der Praxis bislang die AFRAC-Stellungnahme 6 zur Bilanzierung von Zuschüssen bei Betrieben und sonstigen ausgegliederten Rechtsträgern im öffentlichen Sektor herangezogen. Diese Stellungnahme ist gem Rz 12 auch für rechnungslegungspflichtige Einrichtungen, welche nicht Betriebe oder sonstige ausgegliederte Rechtsträger im öffentlichen Sektor sind, anwendbar, sofern entsprechende Sachverhalte vorliegen. Im Zusammenhang mit den von der Bundesregierung geschaffenen COVID-19-Zuschüssen sind in der Praxis zahlreiche Fragestellungen zum Ansatz, zur Erst- und Folgebewertung sowie zur Darstellung aufgetreten. Diese wurden im Dezember 2020 im Rahmen einer Erweiterung der COVID-19-Fachinformation des AFRAC zu den Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) auf die Unternehmensberichterstattung aufgenommen und im März 2021 um weitere Detailfragen ergänzt. Nachfolgend soll ein Überblick über ausgewählte COVID-19-Zuschüsse, deren Ansatz, Bewertung und Darstellung gegeben werden, wobei insbesondere auf die bilanzielle Abbildung einer (drohenden) Rückzahlungsverpflichtung eingegangen werden soll. Die theoretischen Ausführungen werden anhand zweier Beispiele (COVID-19-Investitionsprämie und FKZ 800.000) konkretisiert.

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Artikel-Nr.
RWP 2021/11

02.06.2021
Heft 3/2021
Autor/in
Marie-Christin Inzinger

Marie-Christin Böhler, MSc (WU) (geb. Inzinger) ist Steuerberaterin bei der WTS Tax Service Steuerberatungsgesellschaft mbH in Wien sowie Universitätsassistentin (prae doc) am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen (Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung) an der Wirtschaftsuniversität Wien.

Karl Stückler

Dr. Karl Stückler, LLB, BSc ist Director bei der BDO Austria GmbH in Wien und Lehrbeauftragter an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt.

Maria Sumerauer

Maria Sumerauer, MSc (WU) BSc (WU) ist als Universitätsassistentin (prae doc) am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen an der Wirtschaftsuniversität Wien sowie als Assistentin des Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) tätig.

Sabine Weintögl

StB Sabine Weintögl, MSc (WU) ist Universitätsassistentin (prae doc) am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen der WU Wien sowie Assistentin des Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC). Sie verfügt über langjährige Erfahrung in der Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen bei international tätigen Prüfungsgesellschaften.