Das am 9. Dezember beschlossene Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG) 2004 enthält einige für die Besteuerung der Kapitalgesellschaften bedeutsame Änderungen. Die Bekanntmachung im BGBl wird voraussichtlich Anfang 2005 erfolgen. Im Folgenden sollen die wichtigsten Änderungen besprochen werden.
Regelungsgrund: Die Verlagerung von Wirtschaftsgütern in die ausländische Betriebsstätte oder in den ausländischen Betrieb einer Kapitalgesellschaft ist bislang im Verlagerungsjahr in Höhe der dadurch in das Ausland übertragenen stillen Reserven besteuert worden. Im Hinblick auf das EuGH -Erk v. 11.03.2004, Rs C-9/02 („Hughes de Lasteyrie du Saillant“) konnte dieser Rechtszustand zumindest nach österreichischer Auffassung nicht aufrechterhalten werden (andere EU- Partnerstaaten haben in ihrer Steuergesetzgebung nicht darauf reagiert). Es ist vom Grundsatz auszugehen, dass die Grenzbesteuerung an sich nicht unzulässig ist, dass aber eine Sofortbesteuerung gemeinschaftsrechtswidrig wäre. Das an sich zum vergleichbaren österr. Tatbestand des § 31 EStG ergangene Judikat ist auf § 6 Z. 6 methodisch übertragbar und daher mit einer aufgeschobenen Besteuerung verknüpft worden, die über § 7 Abs. 2 KStG 1988 auch für Kapitalgesellschaften gelten soll.
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