Die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Europäischen Union sieht neben den Bereichen "Environment" und "Social" auch neu formulierte Angabepflichten im Bereich "Governance" vor. Rechtsgrundlage dafür sind die allgemein formulierten Regeln der Corporate Social Responsibility Directive (CSRD), für die von der EFRAG in Form delegierter Rechtsakte "European Sustainability Reporting Standards" (ESRS) publiziert werden. Der Bereich "Governance" umfasst dabei zwar eine geringere Zahl von Angabepflichten als die Bereiche "Environment" und "Social", geht aber dennoch weit über die bisherige Berichterstattung zu Governance-Themen hinaus. Vor allem für nicht börsennotierte Unternehmen, die bisher nicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet waren, werden diese Berichtspflichten eine beträchtliche Bürde darstellen und entsprechende Vorbereitungen erfordern.
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