Unternehmensberichterstattung

Die EU-Taxonomie-Verordnung - Implikationen für Unternehmen und deren Abschlussprüfer

David Roider, MSc (WU) / Jennifer Wedl, MSc (WU)

Durch die Taxonomie-VO werden Unternehmen zukünftig dazu verpflichtet, ihren ökologisch nachhaltigen Anteil an Umsätzen, Investitionen und Betriebsaufwendungen offenzulegen. Die Berechnungslogik dieser Taxonomiequoten wirft diverse Anwendungsfragen auf, welche neben den Anwendern auch deren Abschlussprüfer beeinflusst.

Mit der Ratifizierung des Pariser Klimaabkommen im Jahr 2016 verpflichtet sich die Europäische Union, die Kohlenstoffdioxid-Emissionen bis 2030 um zumindest 40 % im Vergleich zum Jahr 1990 zu senken. Dieses Ziel wurde im Jahr 2020 verschärft und auf eine Reduktion von 55 % angehoben.1 Nochmals erweitert wurden diese Ambitionen um den European Green Deal, der darauf abzielt, die EU zum ersten klimaneutralen Kontinent bis 2050 zu transformieren.2

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Artikel-Nr.
RWZ 2022/20

28.04.2022
Heft 4/2022
Autor/in
David Roider

David Roider, MSc (WU) ist als Berufsanwärter bei der Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH sowie als Universitätsassistent (prae-doc) am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen (Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung) an der Wirtschaftsuniversität Wien tätig.

Jennifer Wedl

Dr. Jennifer Wedl, WP, ist Assistant Manager in der Fachabteilung für Rechnungslegung (Department of Professional Practice) bei KPMG in Wien.